Entscheidungsregel
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1. Begriff: Eine Entscheidungsregel legt fest, wie eine Entscheidung getroffen wird, d.h. wie aus einer Menge von Handlungsalternativen ausgewählt wird. Sie besteht aus der Präferenzfunktion und einer Vorschrift (Maximierung, Minimierung, Satisfizierung). Die Präferenzfunktion weist jeder Alternative einen Präferenzwert so zu, dass eine ordinale Reihung der Alternativen nach ihrer Vorteilhaftigkeit erfolgen kann.
2. Entscheidungsregel versus Entscheidungsprinzip: Eine Entscheidungsregel wird i.d.R. aus einem übergeordneten Entscheidungsprinzip abgeleitet, indem der Entscheider dieses Prinzip konkretisiert.
Beispiel: Die Auswahl aus riskanten Alternativen soll auf Basis der Präferenzfunktion Φ(Aa)=Φ(μa,σa) erfolgen, d.h. durch Alternativenvergleich anhand der Erwartungswerte und Standardabweichungen der Ergebnisse der Alternativen. Der betreffende Entscheider muss aus diesem Entscheidungsprinzip (dem μ-σ-Prinzip bzw. Erwartungswert-Varianz-Prinzip) eine konkrete Regel ableiten, indem er festlegt, wie μ und σ in der Funktion Φ zu gewichten sind.