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Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung (AfaA)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    steuerlich zulässige Form der außerplanmäßigen Abschreibung (§ 7 I 7 EStG), vorausgesetzt, das Wirtschaftsgut ist in seiner Nutzungsfähigkeit beeinträchtigt. Das steuerliche Wahlrecht zur Vornahme einer AfaA wird wegen des Maßgeblichkeitprinzips für Kaufleute zu einer Pflicht. Wenn der Grund der AfaA wieder entfällt, ist eine Zuschreibung vorzunehmen (§ 7 Abs. 1 S. 6 EStG). AfaA ergänzt die normale Absetzung für Abnutzung (AfA).

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