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Revision von Bogen vom 01.06.2008 - 14:03
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
im Bankwesen übliche Bezeichnung für Zinsscheinbogen und Dividendenscheinbogen (Gewinnanteilscheine), die dem Wertpapier zur Erhebung der Zinsen bzw. Dividenden beigegeben sind, im Gegensatz zum Mantel, der eigentlichen Wertpapierurkunde.
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