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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    im Bankwesen übliche Bezeichnung für Zinsscheinbogen und Dividendenscheinbogen (Gewinnanteilscheine), die dem Wertpapier zur Erhebung der Zinsen bzw. Dividenden beigegeben sind, im Gegensatz zum Mantel, der eigentlichen Wertpapierurkunde. – Eine Verbriefung erfolgt heute oftmals in Sammelurkunden und ein Anspruch auf Einzelverbriefung der Wertpapiere nebst Gewinnanteil- und Erneuerungsschein wird ausgeschlossen.

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