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Binnenschifffahrtsstraßenordnung (BinSchStrO)

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    vom 8.10.1998 (BGBl. I 3148) m.spät.Änd., enthält die Rechtsvorschriften über das Verhalten der Teilnehmer am Binnenschifffahrtsverkehr auf bestimmten Bundeswasserstraßen und in den an ihnen liegenden Häfen. Bei Zuwiderhandlungen Strafe oder Geldbuße.

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