Binnenschifffahrtsstraßenordnung (BinSchStrO)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
vom 16.12.2011 (BGBl. 2012 I S. 2, 1666 ) m.spät.Änd., enthält die Rechtsvorschriften über das Verhalten der Teilnehmer am Binnenschifffahrtsverkehr auf bestimmten Bundeswasserstraßen und in den an ihnen liegenden Häfen. Bei Zuwiderhandlungen Strafe oder Geldbuße.
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