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Revision von Aktivgeschäfte vom 10.05.2008 - 14:22
Aktivgeschäfte
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bankgeschäfte, die der Mittelverwendung der Kreditinstitute dienen und ihren Niederschlag auf der Aktivseite der Bankbilanz finden. Hierzu zählen Kundengeschäfte (Kreditgeschäfte), aber auch eigene Anlagegeschäfte der Bank (Kauf von Wertpapieren oder Beteiligungen).
Gegensatz: Passivgeschäfte.
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