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Aktivgeschäfte

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bankgeschäfte, die der Mittelverwendung der Kreditinstitute dienen und ihren Niederschlag auf der Aktivseite der Bankbilanz finden. Hierzu zählen Kundengeschäfte (Kreditgeschäfte), aber auch eigene Anlagegeschäfte der Bank (Kauf von Wertpapieren oder Beteiligungen).

    Gegensatz: Passivgeschäfte.

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