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Aktivgeschäfte

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bankgeschäfte, die auf der Aktivseite der Bankbilanz ausgewiesen werden. Hierzu zählen insbes. Kreditgeschäfte, aber auch eigene Anlagegeschäfte der Bank (Kauf von Wertpapieren oder Beteiligungen).

    Gegensatz: Passivgeschäfte.

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