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Revision von à forfait vom 05.02.2013 - 17:47
à forfait
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
(frz.: in Bausch und Bogen), bezieht sich auf den Ankauf von Forderungen unter gleichzeitigem Verzicht auf Rückgriffsrechte gegenüber dem Verkäufer (Forfaitierung). Auf einem Wechsel wird mit diesem Zusatz ein möglicher Rückgriff ausgeschlossen (Wechselrückgriff).
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