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Bietergruppe Bundesemissionen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bis Ende 1997 wurden Bundesanleihen im kombinierten Konsortial- und Tenderverfahren über das Bundesanleihekonsortium begeben, während bei den Bundesobligationen, Bundesschatzanweisungen und U-Schätzen ausschließlich das Tenderverfahren angewandt wurde, bei dem alle gebietsansässigen Kreditinstitute mit LZB-Girokonto zur Gebotsabgabe zugelassen waren. Seit Januar 1998 werden Bundesanleihen, Teilbeträge der Bundesobligationen, Bundesschatzanweisungen sowie U-Schätze einheitlich im Tenderverfahren über die neu gebildete „B.B.” begeben. Dieser Bietergruppe können inländische Kreditinstitute, Wertpapierhandelsunternehmen und Wertpapierhandelsbanken angehören, wenn sie eine bestimmte Mindestplatzierungskraft gewährleisten.

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