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Beitreibungsrichtlinie

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Richtlinie des Rates (76/308/EWG) vom 15.3.1976 über die gegenseitige Unterstützung bei der Beitreibung von Forderungen im Zusammenhang mit Landwirtschaft, Abschöpfungen und Zöllen und bez. der Mehrwertsteuer und bestimmter Verbrauchsteuern, zuletzt geändert am 13.12.2007, ermöglicht es den Behörden der Mitgliedsstaaten, die in ihrem Gebiet ausgestellten Titel auch in einem Mitgliedsstaat vollstrecken zu lassen.

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