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Revision von Ausgleichstockgemeinden vom 08.06.2009 - 13:50
Ausgleichstockgemeinden
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gemeinden, die ihren Finanzbedarf nicht aus eigenen Mitteln decken können und auf Bedarfszuweisungen aus dem „Ausgleichstock” angewiesen sind. Ausgleichstockgemeinden unterliegen einer verschärften Haushaltskontrolle durch die Kommunalaufsicht der Länder.
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