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Assekuranztheorie
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
theoretische Rechtfertigung der Besteuerung (Steuerrechtfertigungslehre) durch den Staat als Versicherungsprämie für den von ihm gewährten Personen- und Eigentumsschutz (Assekuranzprinzip). Die Höhe der Steuer soll vom Umfang des Schutzes abhängen (Grundsatz der proportionalen Besteuerung).
Vertreter: Hobbes, Rotteck u.a.
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