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Beerdigungskosten
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Bestattungskosten. 1. Begriff: Kosten der Bestattung einschließlich der landesüblichen kirchlichen und bürgerlichen Leichenfeierlichkeiten und der Kosten eines angemessenen Grabdenkmals.
2. Steuerliche Behandlung: Beerdigungskosten können von den Erben als außergewöhnliche Belastung für die Einkommen- und Lohnsteuer geltend gemacht werden; ausgenommen:
(1) Bei Ersatz der Beerdigungskosten durch eine Sterbekasse oder Krankenversicherung des Verstorbenen;
(2) bei Deckung der Beerdigungskosten durch den Nachlass. Die Beerdigungskosten mindern dann als Nachlassverbindlichkeiten den erbschaftsteuerlichen Erwerb; soweit nicht höhere Kosten nachgewiesen werden, erfolgt eine pauschale Berücksichtigung in Höhe von 10.300 Euro.
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