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Amtsplatz
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff des Zollrechts für die Räume und Flächen, die für die zollamtliche Tätigkeit bestimmt sind. Die eingeführten Waren sind vor ihrer Gestellung regelmäßig auf den Amtsplatz der zuständigen Zollstelle zu verbringen. Auch beim Export sind die Waren zumindest am Amtsplatz der Grenzzollstelle zu gestellen.
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