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Baubehörden
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Behörden, die sich mit der Ausführung des Bauordnungsrechts, v.a. der Erteilung der Bauerlaubnis, befassen. Einrichtung der Baubehörden ist Ländersache. Zu den Baubehörden gehören: Bauaufsichtsbehörden oder Bauordnungsbehörden.
Nachstehend eine Übersicht der Behörden, die für Planung, Beantragung und Durchführung eines Bauvorhabens zuständig sind.
Stadt- oder Gemeindeplanungsamt | Überprüfung eines Entwurfs nach städtebaulichen Gesichtspunkten bzw. Übereinstimmung mit dem Bebauungsplan (Stellung des Baukörpers, regionale und/ oder kommunale Bauvorschriften, Gestaltungssatzungen etc.) |
Bauordnungsamt | Als Bauaufsichtsbehörde zuständig für die Baugenehmigung, Überwachung und Abnahme aller genehmigungspflichtigen baulichen Anlagen, Genehmigung von Abbrüchen, Prüfung anzeigepflichtiger Vorhaben, Einleitung und Koordinierung der Anhörung bzw. Prüfung durch weitere Fachbehörden und Amtsstellen. |
Katasteramt | Ausstellen von amtlich beglaubigten Auszügen von Flurkarten und Lageplänen zum Bauantrag, Grenzfeststellungen, Baulandumlegungen und Grenzregelungen, Mitwirkung bei der Bauleitplanung, der Durchführung Bauordnung (Erteilung von Lageplänen, Absteckung von Bauvorhaben), Aufgaben der Landesvermessung, Aufgaben der Landesvermessung, der Bodenschätzung sowie der Ermittlung von Grundstückswerten (Gutachterausschuss) |
Tiefbauamt | Zuständig für Aufgaben des Straßenbaus, der Wasserversorgung, der Abwasserbeseitigung und des Gewässerschutzes. |
Feuerwehr/ Brandschutzamt | Überprüfung der Einhaltung der Brandschutzbestimmungen |
Denkmalschutzamt | Zuständig bei Sanierungen, Umbauten, Veränderungen etc. von denkmalgeschützten Gebäuden oder Ensembles (Ensembleschutz) |
Untere Naturschutzbehörde | Beteiligung bei zu erwartenden Eingriffen und/ oder Beeinträchtigungen der Umwelt |
Wasserwirtschaftsamt | Genehmigung der Entwässerungsanlagen (Schmutz- und Regenwasser), zuständig bei Bauwerken in der Nähe von stehenden und fließenden Gewässern. |
Energieversorgungsunternehmen/ Stadtwerke | Zuständig für die Haus-/ Gebäudeanschlüsse von Gas, Strom und Wasser |
Schornsteinfeger | Abnahme der Heizungsanlage, des Schornsteins sowie der Abgasanlage. Erstellung eines Feuerstättenbescheids. Überprüfen von Abgasleitungen und Abgaswegen |
TÜV | Überprüfung von Ölfeuerungsanlagen und der Brennstofflagerung (Öl, Flüssiggas) |
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