Direkt zum Inhalt

Baubehörden

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Behörden, die sich mit der Ausführung des Bauordnungsrechts, v.a. der Erteilung der Bauerlaubnis, befassen. Einrichtung der Baubehörden ist Ländersache. Zu den Baubehörden gehören: Bauaufsichtsbehörden oder Bauordnungsbehörden.

    Nachstehend eine Übersicht der Behörden, die für Planung, Beantragung und Durchführung eines Bauvorhabens zuständig sind.

    Stadt- oder Gemeindeplanungsamt

    Überprüfung eines Entwurfs nach städtebaulichen Gesichtspunkten bzw. Übereinstimmung mit dem Bebauungsplan (Stellung des Baukörpers, regionale und/ oder kommunale Bauvorschriften, Gestaltungssatzungen etc.)

    Bauordnungsamt

    Als Bauaufsichtsbehörde zuständig für die Baugenehmigung, Überwachung und Abnahme aller genehmigungspflichtigen baulichen Anlagen, Genehmigung von Abbrüchen, Prüfung anzeigepflichtiger Vorhaben, Einleitung und Koordinierung der Anhörung bzw. Prüfung durch weitere Fachbehörden und Amtsstellen.

    Katasteramt, Vermessungsamt, Amt für Bodenmanagement

    Ausstellen von amtlich beglaubigten Auszügen von Flurkarten und Lageplänen zum Bauantrag, Grenzfeststellungen, Baulandumlegungen und Grenzregelungen, Mitwirkung bei der Bauleitplanung, der Durchführung Bauordnung (Erteilung von Lageplänen, Absteckung von Bauvorhaben), Aufgaben der Landesvermessung, Aufgaben der Landesvermessung, der Bodenschätzung sowie der Ermittlung von Grundstückswerten (Gutachterausschuss)

    Tiefbauamt

    Zuständig für Aufgaben des Straßenbaus, der Wasserversorgung, der Abwasserbeseitigung und des Gewässerschutzes.

    Feuerwehr/ Brandschutzamt

    Überprüfung der Einhaltung der Brandschutzbestimmungen

    Denkmalschutzamt

    Zuständig bei Sanierungen, Umbauten, Veränderungen etc. von denkmalgeschützten Gebäuden oder Ensembles (Ensembleschutz)

    Untere Naturschutzbehörde

    Beteiligung bei zu erwartenden Eingriffen und/ oder Beeinträchtigungen der Umwelt

    Wasserwirtschaftsamt

    Genehmigung der Entwässerungsanlagen (Schmutz- und Regenwasser), zuständig bei Bauwerken in der Nähe von stehenden und fließenden Gewässern.

    Energieversorgungsunternehmen/ Stadtwerke

    Zuständig für die Haus-/ Gebäudeanschlüsse von Gas, Strom und Wasser

    Schornsteinfeger

    Abnahme der Heizungsanlage, des Schornsteins sowie der Abgasanlage. Erstellung eines Feuerstättenbescheids. Überprüfen von Abgasleitungen und Abgaswegen

    TÜV

    Überprüfung von Ölfeuerungsanlagen und der Brennstofflagerung (Öl, Flüssiggas)

     

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com