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Betreuungsfreibetrag
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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ein Freibetrag bei der Einkommensteuer (§ 32 VI EStG), der zusätzlich zum Kinderfreibetrag bzw. zum Kindergeld gewährt wird, um die Aufwendungen für die notwendige Betreuung eines Kindes in pauschaler Form abzugelten. Der Betreuungsfreibetrag beträgt insgesamt 2.160 Euro (bis einschließlich 2009) und wird, wenn es zwei Anspruchsberechtigte gibt, bei denen das Kind steuerlich zu berücksichtigen ist, mit je 1.080 Euro jedem Steuerpflichtigen zugerechnet. Ab dem Veranlagungszeitraum 2010 beläuft sich der Freibetrag auf 2.640 Euro bzw. 1.320 Euro. Für jeden Kalendermonat, in dem das Kind steuerlich nicht zu berücksichtigen war, verringert sich der Betreuungsfreibetrag um ein Zwölftel. Die Regelungen zur Kinderbetreuung werden in § 9c EStG zusammengefasst.
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