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Auslandsvertretungen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Diplomatische Vertretungen eines Landes (z.B. der Bundesrepublik Deutschland) im Ausland, wie Botschaften, Gesandtschaften, Generalkonsulate, Konsulate und Missionen.
Vgl. auch Auswärtiger Dienst.
2. Kommerzielle Vertretungen von Firmen eines Landes im Ausland, die aufgrund vertraglicher Vereinbarung gegen Entgelt (meist Provision) tätig sind.
Vgl. auch Ausfuhragent, Einkaufsagent.
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