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AKP-Staaten

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff:  Als AKP-S. bezeichnet eine Internationale Organisation von zurzeit 79 Ländern in Afrika, Karibik und dem Pazifik, davon viele ehemalige Kolonien Frankreichs und Großbritanniens. Gründung in der Georgetown-Vereinbarung, zuerst mit dem Ziel der wirtschaftlichen Kooperation. - 2. Bedeutung: Die EU unterhält seit 1975 im Rahmen der Gemeinsamen Handelspolitik mit den AKP-S. Vertragsbeziehungen (Assoziierungsabkommen) über Handel, wirtschaftliche Kooperation und Entwicklung sowie Finanzhilfen (Lomé-Abkommen; seit 2000: Cotonou-Abkommen). Während zunächst Zollpräferenzen im Umgang mit den AKP-S. wichtig waren, und mit STABEX und SYSMIN zwei Verfahren zur Stabilisierung der Exporterlöse der AKP-S. etabliert wurden, haben sich die AKP-S. in jüngster Zeit zu ausbaufähigen Beziehungen zur Welthandelsorganisation entschlossen.

     

     

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