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AKP-Staaten

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Unter der Bezeichung AKP-Staaten wird eine Internationale Organisation von 79 Ländern in Afrika, Karibik und dem Pazifik - davon viele ehemalige Kolonien Frankreichs und Großbritanniens - verstanden. Gründung in der Georgetown-Vereinbarung, zuerst mit dem Ziel der wirtschaftlichen Kooperation.

    2. Bedeutung: Die EU unterhält seit 1975 im Rahmen der Gemeinsamen Handelspolitik mit den AKP-Staaten Vertragsbeziehungen (Assoziierungsabkommen nach Art. 310 EGV, Art. 217 AEUV) über Handel, wirtschaftliche Kooperation und Entwicklung sowie Finanzhilfen (Lomé-Abkommen; seit 2000: Cotonou-Abkommen). Während zunächst Zollpräferenzen im Umgang mit den AKP-Staaten wichtig waren, und mit STABEX und SYSMIN zwei Verfahren zur Stabilisierung der Exporterlöse der AKP-Staaten etabliert wurden, haben sich die AKP-Staaten in jüngster Zeit zu ausbaufähigen Beziehungen zur Welthandelsorganisation (WTO) entschlossen.

     

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