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Akkordfähigkeit
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Bezeichnung für die Eigenschaften, die eine Arbeit aufweisen muss, damit sie im Akkordlohn vergütet werden kann.
Voraussetzungen:
(1) Der Arbeitsablauf muss in einer im Voraus bekannten oder bestimmbaren Weise wiederholbar und damit auch zeitlich messbar sein.
(2) Die Arbeitsergebnisse müssen mengenmäßig erfassbar sein.
(3) Der Arbeitsplatz muss zweckentsprechend gestaltet sein, und die bei der Vorgabezeitermittlung vorhandenen Arbeitsbedingungen müssen während der Akkordarbeit tatsächlich bestehen bleiben.
Nicht akkordfähig sind Arbeiten, deren Ablauf und Verfahren sich prozessbedingt verändern, wie Reparaturarbeiten, hochgradige Qualitätsarbeit, Kontrollarbeit, gefährliche Arbeiten, Arbeiten dispositiver Art.
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