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Revision von Abladeklauseln vom 17.09.2009 - 13:18
Abladeklauseln
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Klauseln, die die Belastung mit Beförderungskosten, die Bestimmung des Erfüllungsorts und der Erfüllungszeit betreffen, ausgedrückt durch im Handelsverkehr übliche und anerkannte Vertragsklauseln (Handelsklauseln).
Beispiele: CIF, FOB, FCA (frei Frachtführer), frei Waggon, frachtfrei Frankfurt a.M., Abladung Sommer (Juni bis August).
Vgl. auch Incoterms.
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