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Abladeklauseln

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Klauseln, die die Belastung mit Beförderungskosten, die Bestimmung des Erfüllungsorts und der Erfüllungszeit betreffen, ausgedrückt durch im Handelsverkehr übliche und anerkannte Vertragsklauseln (Handelsklauseln).

    Beispiele: CIF, FOB, FCA (frei Frachtführer), frei Waggon, frachtfrei Frankfurt a.M., Abladung Sommer (Juni bis August).

    Vgl. auch Incoterms.

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