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Betriebsmittelkredit
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Betriebskredit; Handelskredit; Überbrückungskredit; kurzfristiger Kredit an Unternehmen zur Finanzierung des Umlaufvermögens. Mit diesem Kredit wird der Zeitraum zwischen den Waren- und Rohstoffeinkäufen und der Absatz der Produkte überbrückt, die Rückzahlung erfolgt aus den Umsatzerlösen. Im laufenden Produktionsprozess wird dieser Kredit häufig immer wieder neu benötigt und deshalb durch Prolongationen auch länger zur Verfügung gestellt. Betriebsmittelkredite werden überwiegend als Kontokorrentkredit auf dem laufenden Konto oder als kurzfristige Darlehen (Betriebsmitteldarlehen) vergeben. Andere Formen haben in der Praxis kaum Bedeutung.
Gegensatz: Investitionskredit (Anlagekredit) zur Finanzierung des Anlagevermögens.
Gegensatz: Investitionskredit (Anlagekredit) zur Finanzierung des Anlagevermögens.
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