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externe Kosten
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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ökologische Folgekosten, soziale Kosten. 1. Begriff: Kosten, die zwar durch einzelwirtschaftliches Handeln entstehen, aber von der Allgemeinheit bzw. Dritten getragen werden (externalisierte Kosten).
2. Formen:
(1) Im Bereich der Natur (Okkupation der Landschaft: Zersiedlung, Mülldeponien u.a.) und Belastungen der Medien Boden (Erschöpfung der Ressourcen, Verkarstung etc.), Luft (Rauch, Gase u.a.) und Wasser (Wasserverschmutzung, -erwärmung);
(2) im Bereich des Menschen (psychische Belastungen: Schichtarbeit, Akkord etc. oder physischen Belastungen: Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten etc.).
3. Folge: Ökologische Schäden werden als negative externe Effekte betriebswirtschaftlich nicht als leistungsbedingter (und kostenrelevanter) Güterverzehr betrachtet. Ressourcenverbrauch/Umweltbelastungen gehen nicht mit den „ökologisch wahren Preisen“ in die Preiskalkulation ein. Kein Regulativ wie bei mit Preisen bewerteten „knappen“ Gütern, wo ein Mehrverbrauch zu einem Preisanstieg führt (d.h., kein Knappheitsindikator gegeben).
4. Entwicklung: Teile dieser Effekte müssen Betriebe inzwischen in Kostenrechung durch gesetzgeberische Restriktionen übernehmen (Auflagen, Abgaben, Versicherungsprämien). Natur wird zu einem (betrieblichen) „Produktionsfaktor“.
Vgl. auch externer Effekt.
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