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Revision von Erdölbevorratungsverband vom 08.06.2009 - 11:04
Erdölbevorratungsverband
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
eine bundesunmittelbare rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts, Sitz in Hamburg. Errichtet durch Erdölbevorratungsgesetz.
Aufgabe: Erdölbevorratung.
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