Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Gegendarstellung vom 28.01.2013 - 11:33
Gegendarstellung
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff des Presserechts. Auf Verlangen der von einer Tatsachenbehauptung in einer periodischen Druckschrift betroffenen Privatperson oder Behörde von dem verantwortlichen Redakteur und Verleger - nach manchen Landespressegesetzen auch vom Drucker - abzudruckende Gegenäußerung.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon