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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Begriff des Presserechts. Auf Verlangen der von einer Tatsachenbehauptung in einer periodischen Druckschrift betroffenen Privatperson oder Behörde von dem verantwortlichen Redakteur und Verleger

    nach manchen Landespressegesetzen auch vom Drucker

    abzudruckende Gegenäußerung.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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