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Fahrzeuglieferer
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Begriff aus dem Bereich der Umsatzsteuer in den EU-Staaten: Fahrzeuglieferer ist, wer nicht als Unternehmer handelt (also: wer eine Privatperson ist oder als Unternehmer außerhalb seiner unternehmerischen Tätigkeit handelt) und ein neues Fahrzeug von einem EU-Staat in einen anderen liefert (§ 2a UStG). Da der Kauf eines solchen Fahrzeugs beim Erwerber im anderen Staat immer der Erwerbsteuer unterliegt, erhalten Fahrzeuglieferer trotz fehlender Unternehmereigenschaft für den Verkauf des Fahrzeugs immer einen Vorsteuerabzug, um eine Doppelbelastung des Fahrzeugs mit Umsatzsteuer zu vermeiden (§ 15 IVa UStG). Dieser Vorsteuerabzug ist allerdings betragsmäßig so begrenzt, dass damit nicht der private Konsum (Benutzung des Pkw duch den Fahrzeuglieferer in der Zeit zwischen dem eigenen Ankauf und dem Weiterverkauf) systemwidrig von der Umsatzsteuer entlastet werden kann.
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