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Revision von Draufgabe vom 27.08.2009 - 09:09
Draufgabe
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
im Warengeschäft die Gewichtsmenge, die als Zugabe zum vertraglichen Gewicht gewährt wird, während die Dreingabe in einem Preisabschlag in Höhe des Wertes des zu gewährenden Übergewichts besteht.
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