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Haushaltsfreibetrag
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Begriff des Einkommensteuerrechts (früherer § 32a VII EStG): Der Haushaltsfreibetrag war ein Freibetrag für Steuerpflichtige, die kein Anrecht auf das Splittingverfahren hatten und bei denen auch keine getrennte Veranlagung durchgeführt wurde (unverheiratete Steuerpflichtige), wenn ihnen ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld gewährt wurde. Ziel des Haushaltsfreibetrags war es, Alleinstehenden eine steuerliche Entlastung zukommen zu lassen. Da durch den Haushaltsfreibetrag jedoch unverheiratete Paare gegenüber verheirateten Paaren mit Kindern bevorzugt wurden, bedeutete die Regelung über den Haushaltsfreibetrag eine Benachteiligung von Ehe und Familie und wurde deshalb vom Verfassungsgericht beanstandet. Der Haushaltsfreibetrag wurde deshalb bis Ende 2003 stufenweise abgeschafft und seit 2004 durch einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ersetzt (§ 24b EStG).
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