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Revision von Ganzstellen vom 26.06.2009 - 11:40

Ganzstellen

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    auf öffentlichem Grund befindliche Säulen und Tafeln für den Plakatanschlag, die zeitlich begrenzt nur von einem Werbetreibenden benutzt werden können. Ganzstellen werden von (örtlichen) privaten Institutionen auf gepachtetem Grund errichtet und verwaltet.

    Gegensatz: Allgemeinstellen.

    Vgl. auch Großflächen, Außenwerbung.

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