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Einzelschadenexzedent
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Form des nicht-proportionalen Rückversicherungsvertrags, mit der der Rückversicherer für ein einzelnes Originalrisiko die Haftung ab dem Eintritt einer gewissen Schadenhöhe (Fallpriorität) oder den darüber hinaus gehenden Schaden bis zur Haftungshöchstgrenze (Teilhaftung) übernimmt.
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