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gesetzliche Einheiten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Im amtlichen und geschäftlichen Verkehr sind grundsätzlich Größen in gesetzlichen Einheiten sowie Datum und Zeit nach der gesetzlichen Zeit zu verwenden, Einheiten- und Zeitgesetz vom 3.7.2008, BGBl. I S. 1185. Die gesetzlichen Einheiten finden sich in der Einheitenverordnung vom 13.12.1985, BGBl. I S. 2272.
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