gesetzliche Einheiten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Im amtlichen und geschäftlichen Verkehr sind grundsätzlich Größen in gesetzlichen Einheiten sowie Datum und Zeit nach der gesetzlichen Zeit zu verwenden, Einheiten- und Zeitgesetz vom 22.02.1985 (BGBl. I 408) m.spät.Änd. Die gesetzlichen Einheiten finden sich in der Einheitenverordnung vom 13.12.1985 (BGBl. I 2272) m.spät.Änd.
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