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Gesamtvermögen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
I. Steuerrecht:
Früherer Begriff im Rahmen der Vermögensteuer; das gesamte Vermögen des unbeschränkt Steuerpflichtigen, soweit es nicht ausdrücklich von der Vermögensteuer befreit war, d.h. inländisches und im Ausland befindliches Vermögen (§ 114 BewG).
II. Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung:
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