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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    frei Längsseite Schiff ... benannter Verschiffungshafen, Free Alongside Ship ... Named Port of Shipment; Vertragsformel der von der ICC entwickelten Incoterms für Außenhandelsgeschäfte. Wichtigste Verpflichtungen der Parteien gemäß den Incoterms 2000: 1. Verpflichtungen des Verkäufers: a) Lieferung: Der Verkäufer liefert, wenn die Ware längsseits des Schiffs im benannten Verschiffungshafen gebracht ist.

    b) Der Verkäufer ist verpflichtet, die Ware zur Ausfuhr freizumachen.

    2. Verpflichtungen des Käufers: Der Käufer hat alle Kosten und Gefahren des Verlustes oder der Beschädigung der Ware ab dem Zeitpunkt der Lieferung durch den Verkäufer gemäß 1 a) zu tragen.

    3. Modifikation: Wünschen die Parteien, dass der Käufer die Ware zur Ausfuhr freimacht, sollte dies durch einen entsprechenden ausdrücklichen Zusatz im Kaufvertrag deutlich gemacht werden.

    4. Anwendung: Diese Vertragsformel kann nur für den See- und Binnenschiffstransport verwendet werden.

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