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Fertigpackung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Erzeugnis in einer Verpackung beliebiger Art, die in Abwesenheit des Käufers abgepackt und verschlossen wird, wobei die Menge des darin enthaltenen Erzeugnisses ohne Öffnen oder merkliche Änderung der Verpackung nicht verändert werden kann. Wer gewerbsmäßig Fertigpackungen in den Verkehr bringt, hat auf der Fertigpackung leicht erkennbar und deutlich lesbar die Füllmenge nach Gewicht, Volumen oder Stückzahl anzugeben. Fertigpackungen müssen so gestaltet und befüllt sein, dass keine größere Füllmenge vorgetäuscht wird, als in ihnen enthalten ist (§§ 6, 7 EichG i.d.F. vom 23.3.1992 (BGBl. I 711) m.spät.Änd. und Fertigverpackungsverordnung vom 8.3.1994 (BGBl. I 451, 1307).
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