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Revision von Giroeinlagen vom 21.07.2009 - 13:16
Giroeinlagen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Guthaben auf Girokonten (auch Scheck- oder Kontokorrentkonten), über die der Kunde jederzeit verfügen kann. Giroeinlagen gehören zu den Sichteinlagen. Sie dienen v.a. der Abwicklung des Zahlungsverkehrs.
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