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Giroeinlagen

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Guthaben auf Girokonten (auch Scheck- oder Kontokorrentkonten), über die der Kunde jederzeit verfügen kann. Giroeinlagen gehören zu den Sichteinlagen. Sie dienen v.a. der Abwicklung des Zahlungsverkehrs.

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