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Forward-Darlehen
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Forward-Darlehen werden zumeist für Immobilienfinanzierungen vergeben, bei denen die Zinsbindungsfrist für den Festzinssatz in absehbarer Zeit ausläuft, die Laufzeit des Darlehens aber noch andauert oder für zukünftige Finanzierungen, bei denen ein Finanzbedarf schon heute feststeht. Ein Forward-Darlehen kommt infrage, wenn ein Darlehensnehmer mit steigenden Zinsen rechnet und sich die günstigen Zinsen sichern möchte. Denn mit einem Forward-Darlehen hat der Darlehensnehmer eine Zinszusage für eine spätere Finanzierung bzw. Anschlussfinanzierung nach Ablauf der Zinsbindung. Ob die Zinsvereinbarung tatsächlich vorteilhaft ist, kann erst nachträglich beurteilt werden, wenn feststeht, wie die Marktzinsen sich entwickelt haben. Auch wenn die Zinsen sinken sollten, ist der Darlehensnehmer an den Vertrag gebunden. Für eine Kündigung gelten die gesetzlichen Fristen für Darlehensverträge (§ 489 BGB). Bei Nichtabnahme des Darlehens wird i.d.R. eine Entschädigung fällig (ähnlich wie Vorfälligkeitsentschädigung). Kreditinstitute bieten Forward-Darlehen i.Allg. mit einer Laufzeit bis zu 5 Jahren an, der Kostenaufschlag für die vorzeitige Zinszusage beläuft sich auf rund 0,01 bis 0,03 Prozent je Monat Vorlaufzeit auf den heutigen Zinssatz.
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