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Incoterms, Abweichungen
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Charakterisierung: Neben den Incoterms der ICC sind (länderspezifische) Handelsklauseln entwickelt worden, die zwar auf den Incoterms der ICC beruhen, jedoch davon abweichen und keine offizielle Anerkennung durch die ICC gefunden haben. Der Rechtscharakter, der Inhalt und die Auslegung dieser abweichenden Klauseln, v.a. die verschiedenen Verpflichtungen von Verkäufer und Käufer, werden nicht immer mit demselben Vorstellungsinhalt verbunden.
2. Abweichende Klauseln (zu den folgenden Beispielen ist als Grundlage die jeweilige Incoterms-Klausel der ICC heranzuziehen):
a) CIF& I (Interest): Der Preis schließt die Bankzinsen bis zur Fälligkeit der Tratte ein.
b) CIF& C (Commission): Der Preis beinhaltet die Einkaufsprovision bzw. Kommission des Exporteurs.
c) CIFCI (CIFIC): Der Preis enthält Zinsen und Provision.
d) CIFW: Abdeckung von Kriegsrisiken (W = War Risk).
e) CIF Liner Terms: Der Verkäufer trägt die Löschkosten, die in der Höhe der vereinbarten Fracht ihren Niederschlag finden.
f) CIF Landed: Der Verkäufer trägt die Löschkosten selbst dann, wenn sie nicht Bestandteil der Fracht sind.
g) CIF Free-out: Der Zusatz „Free-out” ändert nichts an der grundsätzlichen Regelung, dass der Käufer/Empfänger die Löschkosten zu tragen hat, sondern bestätigt vielmehr, dass der Käufer die Löschkosten trägt.
h) FOB gestaut (Stowed): Der Verkäufer hat zusätzlich die Staukosten zu tragen.
i) FOB-Sonderformen:
(1) FOB Named Inland Carrier at Named Point of Exportation;
(2) FOB Named Port of Shipment;
(3) FOB Named Inland Point in the Country of Importation;
(4) Zusatz: Verschiffungskosten zulasten des Empfängers.
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