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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
I. Ein- und Ausfuhrrecht:
II. Einfuhrstatistik:
Land, in dem die Waren vollständig gewonnen oder hergestellt worden sind oder ihre letzte wesentliche und wirtschaftlich gerechtfertigte Be- oder Verarbeitung erfahren haben.
Vgl. auch Außenhandelsstatistik.
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