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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    I. Ein- und Ausfuhrrecht:

    Ursprungsland.

    II. Einfuhrstatistik:

    Land, in dem die Waren vollständig gewonnen oder hergestellt worden sind oder ihre letzte wesentliche und wirtschaftlich gerechtfertigte Be- oder Verarbeitung erfahren haben.

    Vgl. auch Außenhandelsstatistik.

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