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Eichbehörden

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Behörden zur Durchführung der Eichung.

    1. Oberbehörde: Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB).

    2. Landesbehörden sind die von den Landesregierungen bestimmten Behörden, die Eichdirektionen und Landesämter für Maße und Gewichte, denen die Überwachung der Eichämter obliegt; Eichämter führen die Eichung durch.

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