Eichbehörden
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Behörden zur Durchführung der Eichung.
1. Oberbehörde: Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB).
2. Landesbehörden sind die von den Landesregierungen bestimmten Behörden, die Eichdirektionen und Landesämter für Maße und Gewichte, denen die Überwachung der Eichämter obliegt; Eichämter führen die Eichung durch.
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