Schiffseichämter
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Eichbehörden für die Eichung von Binnenschiffen zur Feststellung der von einem Schiff nach Maßgabe seiner Eintauchung verdrängten Wassermenge gemäß VO über die Eichung von Binnenschiffen vom 30.6.1975 (BGBl. I 1785) m.spät.Änd.
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