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Ersatzteilgeschäft

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Im Sachgütergeschäft (Produkte) mit langlebigen Gebrauchsgütern kann es sowohl im Industriegüter- als auch Konsumgütergeschäft während des Gebrauchs zu Funktionsausfällen kommen. Von den Reparaturkosten und dem Neuproduktpreis hängt es ab, ob Ersatzteile und Wartungs- bzw. Reparaturservice angeboten werden. In einigen Branchen ist das Ersatzteilgeschäft lukrativer als das Erstausrüstungsgeschäft (z.B. bei Lkws). Zum Ersatzteilgeschäft gehört auch die Nachkaufgarantie, mit der Konsumgüter- (z.B. Porzellanhersteller) und Industriegüterhersteller für einen festgelegten Zeitraum (z.B. zehn Jahre ab Kaufdatum) die Weiterbelieferung zusichern.

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