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Forstwirtschaft
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Die planmäßige, auf den Anbau und Abschlag von Holz ausgerichtete Wirtschaftstätigkeit.
Förderung der Forstwirtschaft nach dem Bundeswaldgesetz vom 2.5.1975 (BGBl I 1037) m.spät.Änd. wegen der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes, gerichtet v.a. auf die Sicherung der allg. Bedingungen für die Wirtschaftlichkeit von Investitionen zur Erhaltung und nachhaltigen Bewirtschaftung des Waldes. Dem gleichen Zweck dient das Gesetz über forstliches Saat- und Pflanzgut i.d.F. vom 26.7.1979 (BGBl I 1242) m.spät.Änd. Durch die Bereitstellung ausgewählten und geprüften Vermehrungsgutes soll der Wald in seiner Ertragsfähigkeit und in seinen Wirkungen auf die Umwelt erhalten und verbessert werden.
Vgl. auch Land- und Forstwirtschaft.
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