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Forstwirtschaft

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die planmäßige, auf den Anbau und Abschlag von Holz in Wäldern ausgerichtete Wirtschaftstätigkeit.

    Ziele dieser Wirtschaftstätigkeit umschließen die Rohstoffgewinnung und den Erhalt der Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes.

    Gesetzliche Regelungen zur Forstwirtschaft finden sich im Bundeswaldgesetz vom 2.5.1975 (BGBl. I 1037), das explizit eine Förderung der Forstwirtschaft regelt.

    Die jüngste Änderung des Bundeswaldgesetzes durch Art. 1 des Gesetzes vom 31.7.2010 (BGBl. I S. 1050) definiert mit Forstpflanzen bestockte Flächen, die als Wald zu bezeichnen sind, neu. Damit trägt es den jüngsten agroforstlichen Entwicklungen und der Errichtung von Kurzumtriebsplantagen Rechnung.

    Vgl. auch Land- und Forstwirtschaft.

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